Tafelwein

Tafelwein? Gibt’s nicht mehr… Die ehemals unterste Wein-Qualitätsstufe wurde 2009 im Zuge der Erneuerung der Europäischen Weinmarktordnung offiziell abgeschafft (in einigen anderen EU-Ländern ist sie dennoch weiterhin gebräuchlich) – und durch den Begriff Wein ersetzt.

Genaugenommen lautet die neue Bezeichnung: Deutscher Wein ohne Herkunftsbezeichnung. Wenn Ihr also im Supermarkt eine Flasche (oder Tetrapack) in den Händen haltet, auf der Deutscher Wein ohne weitere Herkunftsangabe steht, dann habt Ihr einen mehr oder minder schmackhaften Wein der untersten Qualitätsstufe ergattert. Im Gegensatz zu Weinen mit geschützter geografischer Angabe oder Ursprungsbezeichnung sind die Qualitätsanforderungen für die unterste Stufe „Wein“ (ehemals Tafelwein) niedriger.

Der Wein muss lediglich von Weintrauben bzw. zugelassenen Rebsorten aus zugelassenen Rebfläche stammen. Darüber hinaus sind selbstverständlich auch bei diesem Wein alle grundsätzlichen, für die Weinherstellung geltenden Kriterien zu erfüllen. Wie bei den nächsthöheren Güteklassen Landwein und Qualitätswein ist eine Anreicherung erlaubt.

Und falls Ihr doch noch einen Tafelwein ergattern solltet: Der Begriff darf zwar nicht mehr für neue Weine verwendet werden, aber Restbestände aus früheren Jahren müssen deswegen nicht umetikettiert werden.

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