Meine Güte, die Klassengesellschaft macht auch vor Wein nicht halt… Das streng hierarchisch geordnete Kastensystem in Deutschland umfasst im Groben und Ganzen 4 Kategorien, teilweise mit Unterteilungen, in folgender, aufsteigender Qualitätsordnung:
- Wein ohne genaue Herkunftsbezeichnung („Deutscher Wein“ – früher: Tafelwein)
- Landwein (bzw. eigentlich „Wein mit geschützter geografischer Angabe“, aber die Bezeichnung Landwein ist obligatorisch – hieß früher auch schon Landwein)
- Qualitätswein (früher: Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, QbA)
- Prädikatswein (früher: Qualitätswein mit Prädikat, QmP – streng genommen gehört der Prädikatswein zum Qualitätswein und stellt dessen Spitze dar)
So sieht es nicht nur das Deutsche Weingesetz vor, sondern auch eine EU-Weinmarktordnung aus dem Jahre 2009, daher die Umbenennung vor dem Hintergrund EU-weit einheitlicher Angaben. Entsprechend müssen diese 4 Güteklassen auf dem Etikett vermerkt sein. Dies gilt für Weine, die in Deutschland hergestellt werden. Die Güteklassen anderer Weinbauländer, deren Benennung freilich ebenso vorgeschrieben sind (zumindest in der EU), sind natürlich in der Sprache bzw. den Abkürzungen des jeweiligen Herkunftslandes vermerkt, sodass man sich, sofern von Interesse, einige Fremdsprachenkenntnisse aneignen muss, will man da noch durchblicken. Aber was tut man nicht alles für eine gute Flasche Wein.
Wie kommt man nun zu den 4 Güteklassen, welche Merkmale oder Voraussetzungen sind für die Klassifizierung entscheidend? Nun, da gibt es mehrere Faktoren. Zunächst einmal ist jede Güteklasse mit einem bestimmten Mindestmostgewicht (siehe: Oechsle) verknüpft, also an den natürlichen Zuckergehalt der Trauben, aus dem sich der spätere Alkoholgehalt ableiten lässt. Für die 4 Wein-Güteklassen bedeutet das:
- Wein ohne genaue Herkunftsbezeichnung: mind. 44° Oechsle (Weinbauzone A) bzw. mind. 50° Oechsle (Weinbauzone B) / mind. 8,5 Volumenprozent Alkohol nach Anreicherung
- Landwein bzw. Wein mit geschützter georgrafischer Angabe: mind. 47° bzw. 50° Oechsle / mind. 8,5 Volumenprozent Alkohol
- Qualitätswein: mind. 50° bzw. 55 ° Oechsle (zusätzlich je nach Rebsorte und Weinbaugebiet unterschiedlich) / mind. 9 Volumenprozent Alkohol
- Prädikatswein: höhere, für die 6 Prädikate unterschiedliche Mindestmostgewichte – wir sparen uns jetzt mal die Aufzählung, hättet Ihr eh gleich wieder vergessen…
Während in den ersten 3 Güteklassen mit Zucker o.ä. angereichert werden darf, um nach der Gärung einen erhöhten Alkoholgehalt zu erzielen, ist das für Prädikatsweine verboten – daher auch die deutlich höheren Mindestmostgewichte. Daneben sind einige weitere Dinge geregelt, wie der Säuregehalt und im Einzelnen der maximale Alkoholgehalt für Weiß- und Rotweine in den unterschiedlichen Weinbauzonen für die jeweilige Güteklasse.
Die erste Güteklassen-Kategorie ist vornehmlich für den sehr günstigen Wein mit dem bunten Etikett vorgemerkt, der im Supermarktregal ganz unten steht. Landweine müssen mit einer geografischen Herkunftsangabe versehen werden (bspw. Ahrtaler Landwein) und stammen aus einer der 26 deutschen Landwein-Gebiete. Die Anforderungen an einen Landwein sind etwas höher und man kann hier durchaus einen eher leichten, aber guten Tropfen erwischen. Die größte Gruppe unter den 4 Güteklassen machen die Qualitätsweine aus. Für Qualitätsweine und Prädikatsweine (die höchste Güteklasse) ist eine amtliche Qualitätsweinprüfung vorgeschrieben, deren erfolgreiche Absolvierung eine Amtliche Prüfungsnummer (A.P.-Nr.) auf dem Etikett erkennen lässt. Wie und was da getestet wird, lest Ihr unter Qualitätswein.
Wer jetzt meint, mit diesen 4 Kategorien hat’s sich auch, hat sich freilich geschnitten. Qualitätsweine dürfen sich unter bestimmten Voraussetzungen auch mit den Labels Classic und Selection schmücken. Zudem sind die Prädikatsweine ihrerseits nochmal in 6 Prädikate unterteilt – mehr dazu unter Prädikatswein.
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