Der Alkohol, Freund und Feind…aber im Wein in erster Linie Freund, ohne geht ja auch nicht wirklich (auch wenn es alkoholfreien Wein gibt). Aber wie das mit guten Freund*innen häufig so ist: mit zunehmender Besuchsdauer und Intensität werden sie lästig. So ist es auch beim Wein. Aber genug Kneipenphilosophie, zurück zu den harten Fakten.
Weine müssen mindestens 8,5 %vol und dürfen höchsten 15 %vol Alkohol aufweisen – Ausnahmen (bspw. Moskato) bestätigen die Regel. Weißweine bewegen sich alkoholtechnisch meist zwischen 9 und 13 Volumenprozent, Rotweine zwischen 12 und 14,5 %vol. Perlwein muss einen Mindestalkoholgehalt von 7 %vol aufweisen, ein Schaumwein dagegen muss schon mindestens 10 Volumenprozent haben, um als solcher durchzugehen.
Anders als bspw. beim Bier, erfolgt die Alkoholgehalt-Deklarierung in Volumenprozent in 0,5er-Schritten. Das ist keineswegs exakt: Tatsächlich gibt es die Regelung, dass der tatsächliche Alkoholgehalt nicht mehr als 0,5 %vol vom deklarierten abweichen darf. Winzer*innen können sich bei einem Rotwein mit 13,3 Volumenprozent Alkohol also aussuchen, ob sie 13 %vol oder 13,5 %vol aufs Etikett schreiben.
Bildnachweis: Taro Tayler/CC BY 2.0, Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wine_exiting_a_blue_bottle.jpg