Alkoholgehalt im Wein

Der Alkohol, Freund und Feind…aber im Wein in erster Linie Freund, ohne geht ja auch nicht wirklich (auch wenn es alkoholfreien Wein gibt). Aber wie das mit guten Freund*innen häufig so ist: mit zunehmender Besuchsdauer und Intensität werden sie lästig. So ist es auch beim Wein. Aber genug Kneipenphilosophie, zurück zu den harten Fakten.

Weine müssen mindestens 8,5 %vol und dürfen höchsten 15 %vol Alkohol aufweisen – Ausnahmen (bspw. Moskato) bestätigen die Regel. Weißweine bewegen sich alkoholtechnisch meist zwischen 9 und 13 Volumenprozent, Rotweine zwischen 12 und 14,5 %vol. Perlwein muss einen Mindestalkoholgehalt von 7 %vol aufweisen, ein Schaumwein dagegen muss schon mindestens 10 Volumenprozent haben, um als solcher durchzugehen.

Anders als bspw. beim Bier, erfolgt die Alkoholgehalt-Deklarierung in Volumenprozent in 0,5er-Schritten. Das ist keineswegs exakt: Tatsächlich gibt es die Regelung, dass der tatsächliche Alkoholgehalt nicht mehr als 0,5 %vol vom deklarierten abweichen darf. Winzer*innen können sich bei einem Rotwein mit 13,3 Volumenprozent Alkohol also aussuchen, ob sie 13 %vol oder 13,5 %vol aufs Etikett schreiben.

Bildnachweis: Taro Tayler/CC BY 2.0, Quelle: http://commons.wikimedia.org/wiki/File:Wine_exiting_a_blue_bottle.jpg