Was ist denn Ficken Likör? Dieser Partyschnaps ist uns bei einer Recherche zu Likör über den Weg gelaufen. Wir waren auf der Suche nach den 10 am meisten gesuchten Likörarten in Deutschland und tatsächlich der Ficken Likör stand dort mit mehreren Tausenden Suchanfragen pro Monat. Das Zeug ist also ziemlich beliebt und die Zielgruppe offensichtlich. Wir haben uns daher den Likör mal etwas genauer angeschaut und euch, falls ihr mal richtig Party machen wollt, die Liste der beliebtesten Angebote zusammengestellt.
Glühficken – Ficken Glühwein
- Glühwein mit 9% Vol.
- Glühwein, der nach FICKEN Likör schmeckt
- Ausgeschenkt als "Glühshot", heiß oder kalt
- Die heiße Abwechslung für kalte Tage
- Ein Hingucker am Glühweinstand oder beim Feiern mit Freunden
Ficken Likör – Was ist das?
Kommen wir nun zum Ficken Likör. Er wird seit 2007 produziert und ist daher noch gar nicht so alt. Der Party Likör wird produziert von der EFAG GmbH & Co. KG im schwäbischen Laupheim (bei Ulm). Das Unternehmen wurde von Bernd Bochtler, Dietmar Bock, Christian Miller und Matthias H. in 2007 gegründet. ihr Motto wurde aus einer Schnapsidee heraus geboren und lautet „Ficken fürs Volk“.
Die Gründer sind überaus kreativ. Neben der eingängigen Marke sind zum Beispiel auf die Idee gekommen den Ficken Likör in kleinen PET-Flaschen auf den Markt zu bringen, um das Glasverbot auf Events zu umgehen. Wirklich kreativ! Der Likör wird ausdrücklich als Partyschnaps positioniert. Neben Wasser besteht er aus:
- Neutralalkohol,
- Invertzucker,
- Jostabeere-Extrakt und
- Zitronensäure
Die Jostabeere ist im Übrigen eine Kreuzung aus Schwarzer Johannisbeere und Stachelbeere. Hier ein unterhaltsamer Testbericht von der ProWein 2017.
Natürlich fällt der Likör mit einem Alkoholgehalt von 15 % Volumen unter die EU-Spirituosenverordnung. Diese schreibt mindestens 100 g Zucker pro Liter vor. Das bedeutet, dass auf den Ficken Likör Branntweinsteuer zu entrichten ist, dieses aber nicht als Alkopop gilt. Seit 2019 gibt es sogar Ficken alkoholfrei.
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Hintergrundinformation – Der Markenstreit
Wir bekommt man solch eine Marke rechtlich geschützt? Eine spannende Frage für jeden Fachanwalt für Urheber- und Wettbewerbsrecht. Das Deutsche Patent- und Markenamt verweigerte nämlich zuerst die Eintragung der Wort- und Bildmarke. Die Begründung damals war, der Name verstoße gegen die guten Sitten. Das kam wohl kaum überraschend. Doch die Gründer ließen nicht locker. Sie wandten sich an ein Bundespatentgericht. Dieses gab in 2011 den Beschwerden tatsächlich statt und hob die Beschlüsse des Deutschen Patent- und Markenamts wieder auf.
Seitdem sind die Marken im Markenregister eingetragen. Die Marken gelten für „Kleidung, Mineralwasser und Fruchtsaftgetränke sowie alkoholische Getränke“. Man kann sich vorstellen, dass es für das Merchandising jede Menge Abnehmer in der Party Community gibt. Wie lautete die Begründung dafür? Am Ende ging es um die fortschreitende Liberalisierung von Sitte und Moral. Immerhin findet man das Wort „ficken“ sogar im Duden. Auch als Nachnamen gibt es dieses sogar.
Zu guter letzt ist ein Markengericht keine moralische Instanz. Es soll nur grob anstößigen und diskriminierende Markenanmeldungen abwehren. Auch wenn das Getränk nicht nur aufgrund seines Alkoholgehalts nicht gerade jugendfrei ist, wir meinen die Entscheidung der Gerichte geht in Ordnung.