Qualitätswein – eine deutsche Klassifikation

Qualitätswein – hört sich gut an. Nun, mit der Qualität ist es ja meist so, dass sie zwei Seiten hat: Eine objektiv feststellbare bzw. definierte sowie eine subjektiv wahrgenommene Ebene, die sich nach dem persönlichen Nutzen und Gefallen richtet. Im Idealfall sind beide Ebenen deckungsgleich, wodurch der proklamierten Qualität Wahrhaftigkeit innewohnt – die Erfahrung lehrt uns: ein Glücksfall! Der Wein macht da keine Ausnahme, wahrhaftiger Genuss steht zunächst einmal nicht in einem direkten Zusammenhang mit dem Label „Qualitätswein“ – wenngleich man einwenden könnte, dass die Qualitätswein-Kriterien eine Voraussetzung bilden.

Wie auch immer, nach diesem pseudophilosophischen Quatsch wenden wir uns mal den objektiv nachprüfbaren Aspekten von Qualitätswein zu. Bei dem überwiegenden Teil der in Deutschland (und wahrscheinlich auch sonst wo) hergestellten Weine handelt es sich um solche der Güteklasse Qualitätsweine. Um als solche deklariert zu werden, müssen sie die Winzer*innen bei der Weinherstellungen einige Bedingungen erfüllen.

  • Zunächst einmal muss ein Qualitätswein ausschließlich aus einem der 13 deutschen Anbaugebiete stammen – daher auch der frühere Name Qualitätswein bestimmter Anbaugebiete, kurz: Qualitätswein b.A. oder QbA. (Ein paar wenige Anbaugebiete, wie z.B. das des Regensburger Landweins, gehören nicht zu den Qualitätsweinanbaugebieten. Die dortigen Winzer*innen können einen noch so guten Wein unter Einhaltung oder Überschreitung aller Qualitätsstandards kreieren, Qualitätswein darf er sich nicht nennen.)
  • Und schließlich gibts die amtliche Qualitätswein-Prüfung (EU-weit seit 1971, in den meisten Ländern stichprobenartig, in Deutschland obligatorisch), bei der der Wein auf die Einhaltung bestimmter analytischer Grenzwerte, wie dem Mindestalkoholgehalt, geprüft und die Herkunft anhand des Herbst- und Kellerbuchs des Weinguts nachvollzogen wird.
  • Last but not least schließt eine Sinnesprüfung die amtliche Qualitätsweinprüfung ab (sogenannte sensorische Prüfung). Hier werden die Weine in verdeckter Probe nach Farbe, Klarheit, Geruch und regionen- und sortentypischem Geschmack beurteilt – hört sich nach einem tollen Job an.
  • Wurde die Qualitätsweinprüfung bestanden, ziert das Etikett (in Deutschland) eine sog. Amtliche Prüfnummer (A.P.Nr.).

Das Mindestmostgewicht (von dem sich der natürliche Zuckergehalt der Trauben und der spätere maximale natürliche Alkoholgehalt des Weines ableiten lässt) von Qualitätsweinen muss mindestens zwischen 50 und 72 Grad Oechsle betragen. Ebenso wie bei Deutschem Wein und Landwein ist auch bei Qualitätswein die Anreicherung erlaubt, um den Alkoholgehalt zu steigern – die erlaubten Verfahren und weitere Infos findet Ihr unter Anreicherung.

Bildnachweis: Martin Bahmann/CC BY-SA 3.0 , Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Qualit%C3%A4tsweinpr%C3%BCfung#mediaviewer/File:FA_Geisenheim12.jpg